Das Kleingartengesetz

1983 wurde das Bundeskleingartengesetz verabschiedet. Das brachte in der Verwaltung Veränderungen mit sich. Ein wichtiger Punkt war das Stimmrecht für Frauen. Die Veränderungen per Gesetz setzten sich fort, als im Jahr 1992 Gerhard Stahl 1. Vorsitzender wurde. Schon 1 Jahr später – 1993 – gab es den Zwischenpachtvertrag, in dem die Stadt Bochum den Stadtverband als Verpächter einsetzte. Dementsprechend verpflichteten sich alle Vereinsvorstände die neuen Bedingungen zu akzeptieren. Dazu gehörte unter anderem, dass alle baulichen Veränderungen dem Stadtverband angezeigt und von ihm genehmigt  werden mussten. Dies betraf unter anderem den Ausbau der Wege und die Vergrößerung des Vereinshauses. Weitere große bauliche Veränderungen wurden in den darauffolgenden Jahren nicht mehr vorgenommen.

 

Im Jubiläumsjahr, am 16. März 2012 fand erneut die alljährliche JHV statt und Carsten Schmidt wurde zum 1. Vorsitzenden gewählt und löste damit Gerhard Stahl ab, der dieses Amt 20 Jahre ausübte.

Die JHV im Jahr 2016 schrieb Geschichte, indem zum ersten Mal seit dem Bestehen des Vereins eine Frau zur 1. Vorsitzenden gewählt wurde. Birgit Lorch übernahm die verantwortungsvolle Aufgabe.

 

Sie alle, die sich ehrenamtlich um die Interessen der Gartenfreunde und das Wohl der Anlage kümmerten und auch in der Zukunft kümmern werden, zeichnet ein hohes Maß an Gemeinschaftssinn, Engagement und Tatkraft aus. Indem man auf neue Anforderungen und sich ändernde Bedürfnisse reagierte und handelte, konnte die KGV Friederika weiter wachsen und gedeihen. Vorrangiges  Ziel ist es die Tradition des Kleingartenwesens zu erhalten und auch in Zukunft das gemeinschaftliche Miteinander zu fördern und zu leben.